Angela Hötzel

Aufgaben und Zuständigkeit des Integrationsrates


1. Der Integrationsrat nimmt Stellung zu Fragen, die ihm vom Rat, einem Ausschuss oder vom Bürgermeister/von der Bürgermeisterin vorgelegt werden.
2. Er kann Anfragen oder Anträge an den/die Bürgermeister*in, den Rat oder die Ausschüsse stellen.
3. Der Integrationsrat begleitet Maßnahmen oder organisiert Veranstaltungen, die den interkulturellen Dialog fördern. Hierzu kann er im Rahmen seines Budgets über die Verteilung von Mitteln für die Arbeit von interkulturellen Zentren, Vereinen und Initiativen entscheiden.
4. Der Integrationsrat ist für die Mitwirkung bei der Festlegung der Arbeitsschwerpunkteder Kommunalen Integrationszentren zuständig (z.B. Fortschreibung des Integrationskonzeptes, Verleihung des Integrationspreises des Kreises Soest).

Quelle: https://www.werl.de/fileadmin/user_upload/Satzungen/Zustaendigkeitsordnung_2020.pdf

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