CDU und BG-Fraktion lehnen Entlastung für Sportvereine ab

Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 beantragte die SPD-Fraktion, die Nutzungsgebühren von derzeit rund 45.500 EUR für Sportstätten durch die Sportvereine auf Grundlage der Nutzungsverträge  einmalig um 50 % für das Haushaltsjahr 2023 zu reduzieren.

Begründung:
Nachdem die Sportvereine die Corona-Pandemie überstanden haben und eigentlich vor einem Neustart stehen sollten, spüren Sie aktuell die Auswirkungen des Ukrainekonfliktes und der damit verbundenen Energiekrise. Während der Corona-Pandemie mussten die Vereine auf Veranstaltungen verzichten und erlitten dadurch Einnahmeverluste, da keine Bewirtung stattfinden konnte. Außerdem mussten Mitglieder auf Grund der eigenen finanziellen Situation ihre Mitgliedschaft kündigen, was in der jetzigen Situation wieder der Fall sein könnte. Bei einer Inflation von über 10% überlegen viele Bürgerinnen und Bürger genau, wo sie sich noch eine Mitgliedschaft leisten können.

Wir als Verwaltung und Politik sollten hier in der Verantwortung stehen, unsere Sportvereine zu unterstützen. Daher beantragt die SPD-Fraktion die einmalige Kürzung der Nutzungsgebühren um 50% für Sportstätten für das Haushaltsjahr 2023. Dadurch werden die Vereine im laufenden Betrieb finanziell entlastet und diese Entlastung erleichtert den Vereinen, ihr Programm weiter vollständig anzubieten oder sogar neue Projekte zu verwirklichen.

Leider sahen das die Fraktion der CDU und der BG nicht so. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

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