Uwe Frieg
Klaus Nordmann
Dirk Burghardt
Jannik Hemkentokrax
Aufgaben und Zuständigkeit des Betriebsausschuss
1. Der Betriebsausschuss entscheidet im Rahmen der Festsetzungen des Wirtschaftsplans
über folgende Angelegenheiten, die dem Kommunalbetrieb Werl durch Betriebssatzung übertragen wurden:
a) Kanalbauprogramm,
b) wesentliche Angelegenheiten der Gebührenhaushalte mit Ausnahme der
entsprechenden Satzungen,
c) grundsätzliche Angelegenheiten der Gewässerunterhaltung und des
Gewässerschutzes,
d) Abfallwirtschaft (manueller Bereich),
e) Grundsatzfragen der Straßenreinigung,
f) Maßnahmen im Landschafts- und Grünflächenbau (einschl. Friedhöfe),
g) Angelegenheiten der Forstwirtschaft,
h) Investitionsentscheidungen im Sinne von § 1 Abs. 2 der Betriebssatzung, sofern
nicht die Zuständigkeit eines anderen Fachausschusses gegeben ist.
i) Zustimmung zu Verträgen, die keine Vergaben darstellen, wenn der Wert im
Einzelfalle den Betrag von 75.000,00 € übersteigt; ausgenommen sind die Geschäfte
der laufenden Betriebsführung und Angelegenheiten, die nach der
Gemeindeordnung, der Eigenbetriebsverordnung oder durch Hauptsatzung der
Zuständigkeit des Rates vorbehalten sind,
j) Zustimmung zum Abschluss von Vergleichen bei einer Vergleichssumme über
7.500,00 €.
k) Entlastung der Betriebsleitung
2. Der Betriebsausschuss berät die Angelegenheiten, die der Entscheidung des Rates
vorbehalten sind, insbesondere:
a) Festsetzung und Änderung des Wirtschaftsplanes
b) Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Betriebsausschusses
c) Erlass, Aufhebung und Änderung von Satzungen aus dem Aufgabenbereich des KBW
(Entwässerung, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Friedhof),
d) Abwasserbeseitigungskonzepte,
e) Ernennung, Beförderung und Entlassung von Beamten ab Besoldungsgruppe A 12
LBesG und Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung von Angestellten ab
Entgeltgruppe 13 TVöD-VKA sowie betriebsbedingte Kündigungen von tariflich
Beschäftigten für den KBW.
Quelle: https://www.werl.de/fileadmin/user_upload/Satzungen/Zustaendigkeitsordnung_2020.pdf