Dominik Frieg

Christin Quint

Hendrik Weber

Aufgaben und Zuständigkeit des Ausschusses für Jugend, Familie, Soziales und Kultur


1. Der Ausschuss entscheidet über folgende Jugend-, Familien-, Sozial- und Kulturangelegenheiten:
a) Zusammenarbeit mit Trägern der Sozial-, Jugend-, Familien- und Seniorenhilfe,
b) Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen für Familien, Senioren und Jugend,
c) Öffnungszeiten/Nutzungsordnung der Stadtbücherei,
d) Benennung und Umbenennung von Straßen, Wegen und Plätzen.


2. Der Ausschuss berät die Angelegenheiten für Jugend, Familie, Soziales und Kultur, die vom Rat zu entscheiden sind, z.B.:
a) Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung in den Bereichen des Sozialwesens, der Jugend-, Familien- und Seniorenhilfe,
b) Spielplatzbedarfsplanung,
c) grundsätzliche Angelegenheiten im Rahmen der Inklusion,
d) Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung
– des allgemeinen Kulturbereichs,
– der Stadtbücherei,
– des Städt. Museums Am Rykenberg Wendelin-Leidinger-Haus,
– der Förderung der Volks- und Heimatpflege, Pflege des Brauchtums und des Heimatgedankens sowie der Wallfahrt, Kunst an städtischen Gebäuden

Quelle: https://www.werl.de/fileadmin/user_upload/Satzungen/Zustaendigkeitsordnung_2020.pdf

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