Meinhard Esser

Axel Friebe-Wischhoff

Fraktionsvorsitzender

Sascha Quint

stellv. Bürgermeisterin

Angelika Schritt

Aufgaben und Zuständigkeit des  Planungs-, Bau- und Stadtentwicklungsausschusses

1. Der Ausschuss entscheidet über folgende Planungs-, Bau – und Stadtentwicklungsangelegenheiten:
a) Planung, Bau und größere Instandsetzung vorhandener bzw. in den Bebauungsplänen vorgesehene Straßen und Wege (incl. Brücken, ÖPNV-Einrichtungen)
b) Stellungnahme in bedeutenden Plan- und Planfeststellungsverfahren anderer Verfahrensträger
c) frühzeitige Bürgerbeteiligungen gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch,
d) Freigabe beitragspflichtiger Tiefbaumaßnahmen zur Bürgerinformation,
e) Offenlegungsbeschlüsse im Bauleitverfahren und in weiteren Verfahren auf der Grundlage des Baugesetzbuches
f) Aufgaben des Denkmalschutzes,
g) Koordination des Ausbaus des Glasfasernetzes unter Berücksichtigung der Entscheidungszuständigkeit anderer Gremien.
h) Entwicklung von Konzepten zur Überplanung von Brachflächen

2. Der Ausschuss berät über alle Planungs- und Bauangelegenheiten, die der Entscheidung des Rates vorbehalten sind:
a) Fachkonzepte (z.B. Rahmenpläne, städtebauliche Konzepte, Verkehrs-, Straßenbeleuchtungs-, konzepte),
b) Einleitung von Verfahren zur bzw. die Aufstellung, der Erlass sowie die Aufhebung und Änderung von vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplänen, von Satzungen auf Grundlage des Baugesetzbuches,
c) Wohnumfeld- und Dorferneuerungsprogramme, Sanierung- und Entwicklungsmaßnahmen einschl. der notwendigen Satzungen.
d) Aufstellungsbeschlüsse in Bauleitverfahren und in weiteren Verfahren auf der Grundlage des Baugesetzbuches,
e) Einrichtung bzw. Aufhebung von Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen
f) Verkehrsregelungen größerer Art (z.B. Errichtung verkehrsberuhigter Bereiche, Tempo-30-Zonen, Signalanlagen, Einbahnstraßen)
g) Grundsätzliche Angelegenheiten der Innenstadtentwicklung unter Berücksichtigung des § 4 Ziffer 2 dieser Zuständigkeitsordnung.

Quelle: https://www.werl.de/fileadmin/user_upload/Satzungen/Zustaendigkeitsordnung_2020.pdf

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