Die SPD-Ratsfraktion bittet und beantragt das Urteil des Verwaltungsgerichtes Arnsberg zur Verkürzung von Redezeiten dahingehend zu überprüfen, ob die Geschäftsordnung des Rates der Wallfahrtsstadt Werl in der gültigen Fassung dem Urteil des Verwaltungsgerichts Az.: 13.032-003/002 entspricht.