CDU und BG bleiben bei überhöhter Bürgermeisterkompetenz

Die Entscheidung des Rates vom 24. März, der die Zuständigkeitsordnung dahingehend geändert hat, dass der Bürgermeister bei Grundstücksgeschäften einen Handlungsspielraum von nun 500.000 Euro hat, beschäftigt die SPD-Fraktion nachhaltig. Wir haben in der Nacharbeitung niemanden außer den beiden Werler Ratsfraktionen getroffen, der diesem Beschluss inhaltlich und argumentativ folgen konnte. Selbst CDU-Mitglieder außerhalb Werls wollten das nicht glauben. Im Gegenteil: wir sind in unserem Vorhaben ermutigt worden, einen Kompromissvorschlag zu erarbeiten und einzubringen

Rückblickend ist uns noch einmal klargeworden, welche Farce im Rat am 24. März aufgeführt wurde. Welcher Eingebung die Bürgergemeinschaft Werl e.V. gefolgt ist, dem Bürgermeister mehr Prokura zu geben als einem Verwaltungschef einer Großstadt, bleibt ihr Geheimnis. Die Begründung, der Bürgermeister könne in Verhandlungssituationen angemessener und schneller handeln, hat selbst der Bürgermeister relativiert: „Es gehe bei Grundstücksverhandlungen nicht nur um den Gewinn an Schnelligkeit“ (Anzeiger vom 29. Januar). Zu glauben, dass „angemessenes Handeln“ an die Höhe der Prokura gebunden ist, ist wohl ein Alleinstellungsmerkmal der BG. Doch auch diese Einlassung des Bürgermeisters ist äußerst bedenklich: „Aus Sicht der Verhandlungspartner sei es auch ein Vorteil zu wissen, dass das Ganze nicht noch politisch diskutiert werden muss, selbst wenn es um eine nichtöffentliche Diskussion gehe“ (Anzeiger 29.01.). Dem Bürgermeister der Wallfahrtstadt Werl hat es nicht um den Vorteil eines Verhandlungspartners zu gehen, sondern um das Gemeinwohl seiner Stadt! Aber wohl auch zu seinem Vorteil kann er dem „Ansinnen“ etwas abgewinnen.

Und dann hat die CDU noch eins draufgesetzt: Im Anzeigerbericht vom 26. März wird ein CDU-Ratsherr mit dem Argument zitiert: „Der Bürgermeister sitzt doch jetzt mit jedem Geschäft auf dem Schleudersitz.“ Damit könnte doch, meint er, den anderen Fraktionen nichts Besseres passieren. Ein solch eindimensionales Politikverständnis hat die SPD nicht im Repertoire. Wir wollen durch keinen unserer Beschlüsse den Bürgermeister auf einen Schleudersitz setzen. Aus alledem bleibt die Erkenntnis, dass der eingetragene Verein BG Werl ein mehr als originelles Politikverständnis hat, dem die CDU blind folgt, wenn es ihr und ihrem Bürgermeister vermeintlich hilft.
Die Argumentation für den ominösen Ratsbeschluss wird dann mit der heißen Nadel gestrickt. Auch der Anzeiger-Kommentar nennt das falsch und „Kontrollverlust ohne Not“. Um weiteren derartigen Schaden vom Ansehen des Rates zu vermeiden, stellt die SPD den Antrag, die Zuständigkeitsordnung wieder abzuändern und dem Bürgermeister für Grundstücksverhandlungen150.000 Euro in seine Zuständigkeit zu geben. Wir beabsichtigen, mit diesem Vorschlag jenseits des Größenwahns Vertrauen in die Zurechnungsfähigkeit der Politik zurückzugewinnen.

 

Die SPD-Fraktion beantragte daher die Zuständigkeitsordnung der Wallfahrtsstadt Werl dahingehend zu
ändern, dass der Bürgermeister bei Grundstücksgeschäften nur bis zu 150.000,- EUR allein entscheiden
kann. Bei Grundstücksgeschäften über 150.000,- EUR ist der Hauptausschuss zu beteiligen.

Die Zuständigkeitsverordnung wäre dazu wie folgt anzupassen:
1. § 15 Nr. 15 Zuständigkeitsordnung: Grundstücksgeschäfte bis zu einem Wert von 150.000,- €. Über abgeschlossene Grundstücksgeschäfte, die einen Wert von 50.000 € übersteigen, hat der Bürgermeister den Rat vor Beurkundung beim Notar zu unterrichten.

2. § 4 Nr. 1 lit. I Zuständigkeitsordnung: Erwerb und Veräußerung von Grundstücken, wenn der Vertragswert 150.000,- € übersteigt.

Begründung:
Die in der Ratssitzung am 24.03.2022 geänderte Zuständigkeitsordnung halten wir für unangemessen. Der Rat der Wallfahrtsstadt Werl ist ein demokratisch gewähltes Gremium, welches von der Werler Bevölkerung gewählt wurde und diese durch das Wahlergebnis abbilden soll. Wir halten es für schlichtweg übertrieben, dem Bürgermeister allein eine so hohe Verantwortung zu übertragen, ohne dass der Rat hierüber vorher beraten und beschließen kann. Schließlich geht es hier um das Geld und Vermögen der Werler Bevölkerung. Die aktuell beschlossene Kompetenz des Bürgermeisters, Grundstücksgeschäfte bis zu 500.000,- EUR ohne vorherige Beratung im Rat allein durchführen zu können, halten wir nicht nur für undemokratisch, sondern insbesondere im Vergleich zu anderen Kommunen in NRW und der Größe unseres Haushaltsvolumens für unverhältnismäßig.

Ergebnis in der Ratssitzung am 19.05.2022: Abgelehnt durch CDU, BG und Bürgermeister

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