Keine Senkung der Grundsteuer B-Mehrheit lehnt SPD-Antrag ab

Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 wird beantragte die SPD-Fraktion, den Hebesatz der Grundsteuer B auf 700%-Punkte (bisher 800%-Punkte) zu reduzieren, gleichzeitig den Gewebesteuerhebesatz auf 460% (bisher 437%-Punkte) Punkte zu erhöhen.

Begründung:

Die Grundsteuer B wurde ab dem Jahr 2013 von 421% auf 800% erhöht. Dadurch erhöhte sich das Aufkommen von ca. 4.Mio EUR auf ca. 8.Mio. EUR. Die Gewerbesteuersätze wurden jedoch bis heute nicht angetastet. Die SPD-Fraktion war und ist immer der Meinung, dass die Lastenverteilung ausgeglichen sein muss. Mittlerweise plant die Stadt Werl sogar mit Einnahmen der Grundsteuer B von nun 9,5 Mio. EUR.

Auf Grund der aktuell hohen Preissteigerungen werden Mieten, Strom, Gas, Lebensmittel, Kleidung, Benzin, Gastronomie usw. teurer. Daher sind wir der Meinung, dass die Bürgerinnen und Bürger dringend entlastet werden müssen. Die Mindereinnahmen von 1.187.500EUR durch die Senkung der Grundsteuer B auf 700%-Punkte würde durch die Erhöhung der Gewerbesteuer von 27%-Punkten nahezu ausgeglichen werden. Durch die Beantwortung unserer Anfrage vom 17.11.2023 seitens der Verwaltung wurde klar, dass keine Änderung bei den Schlüsselzuweisungen zu erwarten sein wird. Besonders hervorheben möchten wir, dass viele Gewerbetreibende ihre Tätigkeiten auf eignem Grund und Boden verrichten. Dadurch werden auch sie bei den Fixkosten der Grundsteuer B signifikant entlastet. Auch werden die Mietnebenkosten entsprechend günstiger. Kleinere Gewerbetreibende haben Freibeträge und werden nur wenig mehr belastet.

 

Leider fand der Antrag keine Mehrheit.

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