SPD-Anfrage zum Thema Schulsozialarbeit an Werler Schulen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Corona-Pandemie zeigt uns wie durch ein „Brennglas“, wie wichtig es ist, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und Eltern nicht allein zu lassen, sondern sie zu unterstützen und zu begleiten. Darum ist Schulsozialarbeit wichtig und nötig zur Ergänzung schulischer Bildung und Erziehung. Das Kinder-und Jugendfördergesetz verpflichtet die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, „im Rahmen einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung ein zwischen allen Beteiligten abgestimmtes Konzept über Schwerpunkte und Bereiche des Zusammenwirkens und über die Umsetzungsschritte zu entwickeln“. Dies bestimmt auch das Schulgesetz (§ 80, Abs. 1 / BASS 1-1).

Es geht in dieser Zeit mehr denn je darum:
• Kindern bei der Strukturierung ihres Alltags zu helfen
• Lehrkräfte fachlich und emotional bei ihrem pädagogischen Auftrag zu unterstützen
• Eltern zu unterstützen, ihren Kindern ein gutes und technisch angemessenes Lernumfeld zu geben.
Um dies alles garantieren zu können, leisten Schulsozialarbeiter einen unschätzbaren Beitrag für unsere Gesellschaft

Darum fragen wir:
-Wo und wie werden unsere Schulsozialarbeiter*Innen aktuell in der Pandemiezeit an den Schulen eingesetzt?
-Gibt es einen Verteilungsschlüssel, der besagt, wie viele Schulsozialarbeiter mit wie vielen Arbeitsstunden den einzelnen Schulen zustehen?
-An wie vielen und welchen Schulen hat die Stadt Werl Schulsozialarbeiter beschäftigt?
-Kann der Bedarf in der aktuellen Corona-Pandemie noch ausreichend gedeckt werden?
-Zum Aufbau eines guten Vertrauensverhältnisses zwischen den Schüler*Innen und Schulsozialarbeiter*Innen ist die Kontinuität von großer Bedeutung.
-Ist diese durch langlaufende Arbeitsverträge gewährleistet?
-Wie sieht hier die Fluktuationsrate aus?

Wir bedanken uns herzlich für die schriftliche Beantwortung dieser Fragen.

Antwort:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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