SPD, Grüne und FDP beantragen Einsatz eines technischen Beigeordneten

Die Fraktionen aus SPD, Bündnis90/Die Grünen und die FDP beantragen gemeinsam die Änderung der Hauptsatzung der Wallfahrtsstadt Werl § 14 zur Schaffung einer Stelle einer /eines
Technischen Beigeordneten für die Wallfahrtsstadt Werl

Unsere Begründung

Der Leiter des Fachbereiches III (Planen, Bauen und Umwelt) geht zum 31.03.2023 in Pension.
Die Fraktionen der SPD, der Bündnis 90/Die Grünen und der FDP im Rat der Wallfahrtsstadt Werl
beantragen in diesem Zusammenhang, anstelle der 1:1 Nachbesetzung der Position eine Stelle für eine
/ einen Technischen Beigeordneten für die Stadt Werl zu schaffen. Auch soll die Umgestaltung der
Position in keinem Falle die Leistung des Fachbereichsleiters herabsetzen.

Beigeordnete sind kommunalpolitisch wichtige Akteure, die dem Dualismus zwischen
Arbeitsorganisation und politischer Organisation in Persona nicht nur gerecht werden, sondern
Bindeglied in deren demokratischen Prozessen darstellen.

Wir sind der Auffassung, dass die aktuellen globalen, aber auch Werl-spezifischen Herausforderungen
für eine zukunftsorientierte, nachhaltige und soziale Stadt-, Ortsteil- und Gewerbeflächenentwicklung
einer strategischen Steuerung durch eine / einen Technischen Beigeordneten bedürfen. Darüber
hinaus gilt es, einen klimagerechten Stadtumbau, den Erhalt und die Erneuerung der technischen und
sozialen Infrastruktur oder Konkurrenz bei der Flächennutzung im Stadtgebiet umzusetzen. Ferner ist
die Siedlungsstruktur Werls mit ihren lokalen Besonderheiten und Herausforderungen im Blick zu
behalten. Ein Hauptaugenmerk muss hier auf der Innenstadt liegen.

Wesentlicher Bestandteil der Aufgaben einer / eines Beigeordneten ist die zukunftsgerichtete und
übergeordnete Ausrichtung des Fachbereichs III. Aufgrund der Komplexität der Aufgaben ist darüber
hinaus eine enge Verzahnung mit den Abteilungen Recht und Immobilien, der Verwaltungssteuerung
sowie der GWS und dem KBW erforderlich.

Wesentliche Elemente der anstehenden Aufgaben sind innovative Konzepte, die die aktuellen und
zukünftigen Herausforderungen managen. Stichworte sind beispielsweise: demografischer Wandel,
alternative und soziale Wohnkonzepte, klimagerechte Leitlinien für Bauplanungen incl. energetischer
Versorgungskonzepte unter Berücksichtigung erneuerbarer Energien sowie ein langfristiges
Baulandmanagement.

Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, beantragen die o.g. Fraktionen die Stelle einer / eines
Technischen Beigeordneten mit dem Anforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung
(Master/Diplom) Stadtplanung, Raumplanung oder Architektur mit Vertiefung Stadtplanung oder
Umweltingenieur, fundierte Kenntnisse in der Stadtentwicklung und in der Bauleitplanung, sehr gute
Kenntnisse im Bau- und Planungsrecht mit mehrjähriger Berufserfahrung in der öffentlichen
Verwaltung in einem der vorgenannten Bereiche. Dieser Abschluss umfasst die Befähigung zum
höheren bautechnischen Dienst.

Durch die Ausschreibung einer Stelle einer / eines Technischen Beigeordneten nach A 16 / B 2 anstelle
einer Fachbereichsleitung nach A 15 mit vergleichbaren Qualifikationen versprechen wir uns einen
größeren Bewerber*innenkreis mit längerer Berufserfahrung sowie entsprechender Führungs-, Sozial- und Entwicklungskompetenz inklusive einem qualifizierten Kontaktnetzwerk zur besseren
Wertschöpfung. Erfahrungen helfen Fehler zu vermeiden und Prozesse zu beschleunigen.

Dadurch, dass sich Beigeordnete einer Wiederwahl stellen müssen, erwarten wir eine sehr engagierte
und ergebnisorientierte Aufgabenerfüllung. Die / der Technische Beigeordnete muss sich innerhalb
von 8 Jahren bewähren, was als zusätzlicher Ansporn zu werten ist.

Aufgrund der Position hat eine Beigeordnete / ein Beigeordneter einen größeren
Verantwortungsbereich und höhere Entscheidungsfreiheit. Dadurch steigt die
Verhandlungskompetenz gegenüber externen Verhandlungspartnerinnen und -partnern wesentlich.
Als positiver Nebeneffekt ergibt sich eine Entlastung des Bürgermeisters, der so nicht bei allen
Verhandlungen persönlich zugegen sein muss.

Auch im internen Verhältnis hat eine Beigeordnete / ein Beigeordneter eine stärkere Rechtsposition
als eine Fachbereichsleitung. Nach § 70 Abs. 4 GO NRW sind Beigeordnete berechtigt, ihre
abweichenden Meinungen in Angelegenheiten ihres Geschäftsbereichs dem Hauptausschuss
vorzutragen. Gerade bei den sehr komplexen Themen des Planungsrechts und den z.T. maßgeblichen
Auswirkungen auf die Stadtentwicklung kann es im Rahmen einer sachgerechten politischen
Entscheidung für die Mandatsträgerinnen und -träger von immenser Wichtigkeit sein, Zielkonflikte und
widerstreitende Argumente im originalen Wortlaut zu kennen.

Die dargelegten Vorteile rechtfertigen nach unserer Auffassung vollumfassend die Mehrausgaben für
die Schaffung der Stelle einer / eines Technischen Beigeordneten.

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